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   VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97   

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VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97 (https://dejure.org/1998,3452)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.1998 - 2 S 112/97 (https://dejure.org/1998,3452)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 1998 - 2 S 112/97 (https://dejure.org/1998,3452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage und Eigennutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 474
  • DVBl 1999, 409 (Ls.)
  • KStZ 1999, 211
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97
    Der Wohnungsinhaber kann aber auch in einem solchen Fall der Eigenvermietung durch Vortrag besonderer Umstände die tatsächliche Vermutung erschüttern (hier bejaht); denn die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung durch den Zweitwohnungsinhaber schließt die Annahme einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage nicht aus (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 10.10.1995, DVBl 1996, 374; BVerfG, Beschluß vom 29.6.1995, NVwZ 1996, 57).

    Da nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG, § 6 Abs. 4 KAG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Kapitalanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (st.Rspr. der Verwaltungsgerichte, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10.10.1996, DVBl. 1996, 374).

    Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits gegebenenfalls entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestands wiederherstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995, aaO; BVerfG, Beschluß vom 29.6.1995, NVwZ 1996, 57).

  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97
    Der Wohnungsinhaber kann aber auch in einem solchen Fall der Eigenvermietung durch Vortrag besonderer Umstände die tatsächliche Vermutung erschüttern (hier bejaht); denn die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung durch den Zweitwohnungsinhaber schließt die Annahme einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage nicht aus (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 10.10.1995, DVBl 1996, 374; BVerfG, Beschluß vom 29.6.1995, NVwZ 1996, 57).

    Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits gegebenenfalls entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestands wiederherstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995, aaO; BVerfG, Beschluß vom 29.6.1995, NVwZ 1996, 57).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97
    Das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung zum Zweck der persönlichen Nutzung kann danach grundsätzlich - und zwar ohne Rücksicht auf die Dauer und den konkreten Zweck des persönlichen Gebrauchs - Gegenstand einer Aufwandsteuer sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6.12.1983, BVerfGE 65, 325).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97
    Der Kläger hat anschaulich im einzelnen dargelegt, welche steuerlichen Gründe für den Kauf dreier Ferienwohnungen maßgeblich waren und welche Vorteile für die erwerbsorientierte Vermietung sich aus der Tatsache ergeben, daß die Wohnungen direkt nebeneinanderliegen (vgl. zur typisierenden Ausklammerung dritter und weiterer Zweitwohnungen eines Inhabers von der Steuerpflicht, BVerwG, Urteil vom 6.12.1996, KStZ 1998, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92

    Zweitwohnungsteuer: Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97
    Hierzu ist der gesamte objektive Sachverhalt daraufhin zu überprüfen, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen läßt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.4.1993 - 2 S 135/91 -, VBlBW 1993, 436; Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94

    Staffelung der Zweitwohnungsteuer nach Mietaufwand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97
    Hierzu ist der gesamte objektive Sachverhalt daraufhin zu überprüfen, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen läßt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.4.1993 - 2 S 135/91 -, VBlBW 1993, 436; Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00

    Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich

    So wird die Möglichkeit der "Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungssteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474).
  • VG Stuttgart, 15.09.2005 - 11 K 2382/04

    Voraussetzungen für das Entfallen der Hundesteuerpflicht bei einem Hund eines

    So wird die Möglichkeit der "Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungssteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303 ; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178 ; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474 ).
  • VG Freiburg, 05.12.2002 - 9 K 386/02

    Keine Zweitwohnungssteuer bei Unbewohnbarkeit

    Aus dem Charakter der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer, durch die der besondere, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuert wird (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.4.1998, VBlBW 1998, S. 474; Urt. v. 15.6.1993 - 2 S 957/92 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 3 Rz. 216), folgt aber, dass es sich bei der Zweitwohnung um Räume handeln muss, die der Eigentümer auch für die eigene oder seiner Angehörigen Nutzung vorhält, die also tatsächlich zum - zumindest vorübergehenden - Wohnen geeignet sind; denn nur in diesem Fall wird die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert.
  • VG Münster, 28.07.2004 - 9 K 321/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines kommunalen Abgabebescheids zur Erhebung

    "?...So wird die Möglichkeit der "?Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "?reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungsteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.03.2000 - V 77/99

    Kürzung der Werbungskosten bei Vermietung mehrerer Ferienwohnungen;

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  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2000 - V 77/99

    Behandlung von Leerstandszeiten bei mehreren - zum Teil über

    Da nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Zweitwohnungsteuer sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen aus der Besteuerung aus, die nicht der persönlichen Lebensführung dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Kapitalanlage in der Form des Immobilienbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte; z. B. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1996, 374 ; Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg DVBl 1999, 409 ; Oberverwaltungsgericht - OVG - Lüneburg, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report - NVwZ-RR - 1999, 790 und 791 - jeweils m. w. N.).
  • VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10

    Steuerfreiheit für Wachhund bei Feldscheune

    So wird die Möglichkeit der "Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungssteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Bei einer Zweitwohnung, die - wie hier - vom Inhaber selbst an Dritte weitervermietet wird, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Wohnung auch für Zwecke der eigenen Erholung und der Erholung von Angehörigen vorgehalten wird (Schl.-H. OVG, Beschl. v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 -, NordÖR 2000, 86; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.1998 - 2 S 112/97 -, KStZ 1999, 211, 212).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Abführung der Zweitwohnungssteuer; Annahme

    Demgegenüber wird im vorliegenden Fall die Wohnung durch ganzjährige Bemühungen des Klägers selbst (jeweils) zeitabschnittsweise vermietet; es besteht damit - grundsätzlich - eine Eigennutzungsmöglichkeit (vgl. dazu auch VGH Mannheim, Urt. v. 23.04.1998, - 2 S 112/97 -, ZKF 1999, 85; Ls. 2).
  • VG Augsburg, 11.11.2009 - Au 6 K 08.1445

    Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der

    Damit bedarf es grundsätzlich einer Überprüfung des gesamten objektiven Sachverhaltes darauf hin, ob sich aus diesem mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung entnehmen lässt (BVerwG vom 10.10.1995, Az. 8 C 40/93, -juris-, Rd Nr. 10; BVerwG vom 26.9.2001, 9 C 1/01 - juris-; ebenso VGH Baden-Württemberg vom 23.4.1998, Az. 2 S 112/97, juris Rd Nr. 24).
  • VG Augsburg, 23.04.2008 - Au 6 K 07.1248

    Bemessung der Zweitwohnungssteuer; Zurückgreifen auf die festgestellte übliche

  • VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870

    Zur Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts gehören auch Nebenräume und

  • VG Augsburg, 09.07.2008 - Au 6 K 07.654

    Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der

  • VG Münster, 04.08.2004 - 9 K 2064/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung einer Hundesteuer; Ausgestaltung

  • VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.821

    Abgrenzung bei gemischter Nutzung einer Wohnung zwischen zweitwohnungspflichtiger

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